GEBÜHREN
Die Preise für erbrachte Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) berechnet. Während der Sprechzeiten wird der einfache Satz der GOT abgerechnet, wobei die Kosten für Material, Medikamente und die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommen. Eine Unterschreitung des einfachen Satzes der GOT ist nicht zulässig.
Im neuen Paragrafen 3a "Gebühren für tierärztlichen Notdienst" ist geregelt, wie im Notdienst abzurechnen ist. Es muss eine Pauschale "Notdienstgebühren" in Höhe von 50,00 Euro (netto) bei einem Tierarztbesuch im Notdienstzeiten berechnet werden. Zusätzlich muss für tierärtztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. In der GOT ist auch genau geregelt zu welchen Zeiten diese Notdienstgebührensätze gelten. Täglich von 19.00 Uhr - 08.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (nachts), von Samstag 12.00 Uhr - 08.00 Uhr des darauf folgenden Montags (Wochenende) sowie von 0:00 Uhr - 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertages.
Die Notdienstgebühren, dass es Tierärzten in Zukunft möglich bleibt auch bei solchen Notfällen zu Verfügung zu stehen.
Um unseren Verwaltungsaufwand und die hiermit für Sie entstehenden Kosten möglichst gering zu halten, ist der Rechnungsbetrag direkt im Anschluss an die Behandlung des Tieres bar oder über EC-Karte zu begleichen.